Die Kanzlei ist für Privatpersonen, Unternehmer und Erbengemeinschaften in allen erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen
Fragestellungen tätig.
Neben der umfangreichen Beratungstätigkeit ist die Kanzlei mit der außergerichtlichen Vermittlung in Konfliktfällen befaßt und vertritt
Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung bzw. der Abwehr von Ansprüchen einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in den erbrechtlichen Besonderheiten der neuen Bundesländer sowie in komplexen Erbangelegenheiten, insbesondere mit
Bezügen zum Grundstücksrecht.
Die Kanzlei gehört der Deutschen Vereinigung für Erbrecht (DVEV) an.