RECHTSANWALTS- KANZLEI FRÜH

Testamentsvollstreckung

Die Kanzlei berät Testamentsvollstrecker. In komplexeren Fällen werden Testamentsvollstreckungen auch von der Kanzlei übernommen.

Für den Erblasser stellt die Testamentsvollstreckung eine Möglichkeit dar, nach seinem Tod noch auf die Verwaltung des Nachlasses als Ganzes oder in Teilen Einfluß zu nehmen bzw. die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Auseinandersetzung unter den Erben zu steuern.

Das Rechtsinstitut der Testamentsvollstreckung bietet vielfältige Möglichkeiten und Gestaltungsformen:

  • Verwaltungsvollstreckung
  • Abwicklungs-/ Auseinandersetzungsvollstreckung
  • Dauertestamentsvollstreckung
  • Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis
  • Nacherbenvollstreckung
  • Vermächtnisvollstreckung