RECHTSANWALTS- KANZLEI FRÜH

Testamentsgestaltung

Unternehmensnachfolgerecht

Die Kanzlei ist auf dem Gebiet der Nachlaßplanung tätig. Dazu gehört die Beratung und die Regelung der Vermögensnachfolge der Mandanten im Hinblick auf den Todesfall. Der Vermögenstransfer kann durch die Errichtung eines Testaments, den Abschluß eines Erbvertrages und andere Maßnahmen abgesichert werden.

Ziel ist es, für den Mandanten unter Berücksichtigung der individuellen erb-, familien- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte eine auf den Einzelfall abgestimmte, optimale Lösung zu erreichen. Unternehmer werden bei der Gestaltung der Rechtsnachfolge von Personen- und Kapitalgesellschaften juristisch unterstützt.