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Nachlaßverwaltung und Nachlaßpflegschaft
Zum Beispiel bei unbekannten Erben (oder wenn die Erbenermittlung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird) kann sich die Notwendigkeit einer
Nachlaßpflegschaft ergeben. Besonders in Fällen größeren Verwaltungsumfangs steht die Kanzlei bereit, solche Aufgaben zu übernehmen.
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