RECHTSANWALTS- KANZLEI FRÜH

Nachlaßsicherung und -verwaltung

Nachlaßsicherung

In bestimmten Fällen kann schnelles anwaltliches Handeln erforderlich werden, um Veränderungen am Nachlaßbestand zu verhindern sowie eventuell vorhandene letztwillige Verfügungen sicherzustellen. Dies wird von der Kanzlei übernommen.

Nachlaßverwaltung und Nachlaßpflegschaft

Zum Beispiel bei unbekannten Erben (oder wenn die Erbenermittlung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird) kann sich die Notwendigkeit einer Nachlaßpflegschaft ergeben. Besonders in Fällen größeren Verwaltungsumfangs steht die Kanzlei bereit, solche Aufgaben zu übernehmen.