Die Kanzlei bearbeitet auch Fälle des internationalen Erbrechts, zum Beispiel
wenn der Mandant nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
wenn sich Nachlaßgegenstände im Ausland befinden
wenn ausländisches Erbrecht auf Gegenstände anwendbar ist, die sich im Inland befinden
wenn staatsvertragliche Regelungen zu beachten sind (internationales Verfahrensrecht, z.B. Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)
wenn mehrere Privatrechtsordnungen nebeneinander existieren (interlokales Recht, z. B. USA, Großbritannien, Kanada, Schweiz, Spanien)
wenn eine personale Rechtsspaltung zu beachten ist (interpersonales Recht, z.B. Ägypten: anzuwendendes Recht richtet sich nach Religion des Betroffenen)