RECHTSANWALTS- KANZLEI FRÜH

Internationales Erbrecht

Mandate mit Auslandsberührung

Die Kanzlei bearbeitet auch Fälle des internationalen Erbrechts, zum Beispiel

  • wenn der Mandant nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • wenn sich Nachlaßgegenstände im Ausland befinden
  • wenn ausländisches Erbrecht auf Gegenstände anwendbar ist, die sich im Inland befinden
  • wenn staatsvertragliche Regelungen zu beachten sind (internationales Verfahrensrecht, z.B. Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)
  • wenn mehrere Privatrechtsordnungen nebeneinander existieren (interlokales Recht, z. B. USA, Großbritannien, Kanada, Schweiz, Spanien)
  • wenn eine personale Rechtsspaltung zu beachten ist (interpersonales Recht, z.B. Ägypten: anzuwendendes Recht richtet sich nach Religion des Betroffenen)