RECHTSANWALTS- KANZLEI FRÜH

Recht der Erbengemeinschaften

Erbauseinandersetzung

Einen breiten Raum innerhalb der erbrechtlichen Mandate nimmt die rechtliche Unterstützung von Erbengemeinschaften und einzelner Miterben ein. Im Vordergrund stehen dabei folgende Tätigkeiten:

  • Feststellung des Umfangs des Nachlasses
  • Verwaltung des Nachlasses; Organisation der Erbengemeinschaft
  • Beratung über Verfügungsberechtigungen hinsichtlich einzelner Nachlaßgegenstände
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen der Miterben
  • Beratung über Auseinandersetzungsregeln und Ausgleichsvorschriften
  • Beratung über steuerliche Folgen
  • Einvernehmliche Erbauseinandersetzungen
  • Rechtliche Begleitung von Teilungsversteigerungen
  • Auseinandersetzungsklagen