Einen breiten Raum innerhalb der erbrechtlichen Mandate nimmt die rechtliche Unterstützung von Erbengemeinschaften und einzelner Miterben ein. Im Vordergrund
stehen dabei folgende Tätigkeiten:
Feststellung des Umfangs des Nachlasses
Verwaltung des Nachlasses; Organisation der Erbengemeinschaft
Beratung über Verfügungsberechtigungen hinsichtlich einzelner Nachlaßgegenstände
Durchsetzung von Auskunftsansprüchen der Miterben
Beratung über Auseinandersetzungsregeln und Ausgleichsvorschriften